Hallo,

 

im August haben wir uns mit einem der größten und mächtigsten Tech-Konzerne der Welt angelegt: Wir haben Meta und weitere Unternehmen angezeigt und eine Petition gestartet.

Unser Ziel: Smart Glasses sollen nicht einfach auf den Markt kommen, ohne vorher ausreichened auf ihre Risiken für Privatsphäre und Sicherheit geprüft zu werden. Innovation und Schutz dürfen kein Widerspruch sein, deshalb wollen wir Smart Glasses auch nicht verbieten. HateAid fordert klare Regeln – und du kannst uns dabe unterstützen!

Darum haben wir Meta, Ray-Ban und vier Optiker-Ketten angezeigt

 

oder wie eine Brille fĂĽr ein paar hundert Euro zur Ăśberwachungskamera wird – und niemand es merkt. 

Stell dir vor, du bist in der Bahn. Dir gegenĂĽber sitzt jemand mit Ray Ban-Sonnenbrille. Du denkst dir nichts dabei. Warum auch? 

Doch da läuft die Kamera schon längst. Sie filmt Dich – ohne dass Du etwas davon mitbekommst. Zwar hat die smarte Brille eine kleine LED im Rahmen verbaut, die leuchtet, wenn gefilmt wird. Aber die siehst du bei Tageslicht kaum. Und jetzt aus drei Metern Entfernung schon gar nicht. Im Zweifel bemerkst Du erst, dass Du gefilmt wurdest, wenn das Video von dir irgendwo im Netz auftaucht. Vielleicht mit Kommentaren darunter, die Du nie wieder vergisst. 

Und weil genau das weder Dir noch deinen Liebsten und erst recht nicht deinen Kindern passieren soll, haben wir am 12. August Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Smart Glasses gestellt. Sie richtet sich gegen die GeschäftsfĂĽhrungen von Meta Platforms Technologies Ireland, gegen Ray-Ban und Oakley – und gegen die Handelsketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt, die Smart Glasses in Deutschland verkaufen. 

 

Warum das eine Straftat sein könnte

 

Das Modell „Wayfarer“ von Ray Ban gibt es seit den Fünfzigern. Es ist die meistverkaufte Sonnenbrille der Geschichte. Und genauso sieht auch das Smart Glasses-Modell von Ray Ban in Kooperation mit Meta aus. Einziger Unterschied: Kamera, Mikrofon und ein Licht.

Und genau das ist das Problem: Es sieht aus wie eine ganz normale Sonnenbrille. Geräte aber, die wie ein Alltagsgegenstand aussehen und dazu geeignet und bestimmt sind, andere unbemerkt zu filmen oder abzuhören, dĂĽrfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. 
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ist an dieser Stelle ziemlich eindeutig (§ 8 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 3 TDDDG). 

Die Ray-Ban-Meta-Brille „Wayfarer (Gen 2)“ ist dafĂĽr aus unserer Sicht das beste Beispiel: Ein Tech-Gadget, das äuĂźerlich kaum von der Brille zu unterscheiden ist, die gefĂĽhlt halb Deutschland trägt. Kein auffälliges Gehäuse, kein deutliches Signal, keine echte Chance fĂĽr die Gefilmten, mitzubekommen, ob und wann sie gefilmt werden.  

Welche Konsequenzen kann die Anzeige haben?
Im Falle einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren – und die Einziehung der bereits erzielten Gewinne (es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft prĂĽft aktuell den Anfangsverdacht). 

Neu ist die Debatte übrigens nicht. Schon vor zwei Jahren hat die Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass smarte Geräte mit Kamera unzulässig sein können, wenn Aufnahmen für andere nicht klar erkennbar sind. Passiert ist seitdem: Nichts.

Wir wollen Smart Glasses nicht verbieten

 

Um es einmal deutlich zu sagen: Wir wollen kein generelles Verbot von Smart Glasses. Es gibt genug nĂĽtzliche Anwendungsfälle – Navigation, UnterstĂĽtzung fĂĽr seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen. Was es aber nicht gibt, ist ein legitimer Grund fĂĽr anlasslose Bild- und Tonaufnahmen von nichtsahnenden Menschen. Und genau die wollen wir verhindern. Wir fordern, Smart Glasses sicher zu machen. Das bedeutet etwa, das Design so zu verändern, dass eindeutig erkennbar ist, wenn gefilmt wird. 

Denn wir sehen, mit welchen Fällen Betroffene sich seit Jahren in unserer Beratung melden: Bildbasierte digitale Gewalt. Heimliche Aufnahmen, sexualisierte Darstellungen, BloĂźstellung im Netz. Und wir sehen in unserer Beratung auch: Betroffen sind ganz ĂĽberwiegend Frauen und Mädchen. AuĂźerdem fĂĽrchten wir: Von den Smart Glasses könnten auch Kinder ĂĽberproportional betroffen sein.  

Eine Technologie, die genau das noch einmal deutlich einfacher macht, darf nicht einfach fĂĽr jeden zugänglich, ohne funktionierende Sicherheitsstandards, auf dem Markt verkauft werden. Deswegen nehmen wir nicht nur die Produzenten, sondern auch die Vertreiber mit unserer Anzeige in die Verantwortung.  

Ăśbrigens, Geräte, die unauffällig unseren Alltag filmen, sind ja nichts Neues, aber: Bei Dashcams und Bodycams etwa gibt es klare Grenzen. Und bei einer Kamera, die als Brille getarnt ist, soll es keine geben? Unsere GeschäftsfĂĽhrerin Josephine Ballon bringt es so auf den Punkt: „Ob in der U-Bahn, am Arbeitsplatz oder in der Sauna – vor Smart Glasses sind Menschen derzeit nirgends sicher.” 

Was wir fordern

 

  1. Vertriebsverbot: Ray-Ban-Meta-AI-Glasses sollen nicht mehr verkauft werden, bis sie missbrauchssicher sind – und die Aufnahme in die Liste der verbotenen Spionageartikel der Bundesnetzagentur muss erfolgen.

  2. Safety by Design: Aufnahmen mĂĽssen fĂĽr Umstehende eindeutig erkennbar sein. Keine heimliche DauerĂĽberwachung als Produktfeature.

  3. Betroffene nicht allein lassen: Verlässlicher Zugang zu Recht, der auch im Internet gilt

So kannst du helfen

 

Eine Anzeige allein reicht dafür nicht – die Politik muss handeln. Sie muss dafür sorgen, dass auch in Zukunft solche Produkte besser geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen. Du willst das auch? Dann unterschreibe unsere Petition. Denn mit 30.000 Stimmen aus der Bevölkerung wollen wir das Thema auf dem Tisch von Bundesjustizministerin Hubig und der Bundesnetzagentur platzieren. Über 19.000 Menschen haben bereits unterschrieben.

Heute kannst Du mithelfen: Gib auch du uns deine Stimme fĂĽr sichere Smart Glasses! 

Klicktipps

 

1. Alle Hintergründe zur Anzeige und die Statements von unseren Geschäftsführerinnen Josephine und Anna-Lena findest du in unserer Pressemitteilung

2. Was macht Pornografie mit jungen Menschen? Die neue ARD-Doku zeigt, wie Pornografie die sexuelle Entwicklung verändert.

3. Meta muss 18 Milliarden US-Dollar in einem Vergleich zahlen. Das Handelsblatt hat ausfĂĽhrlich darĂĽber berichtet.

Wir bleiben fĂĽr dich dran!
Dein HateAid Team

Folge uns auf

 

linked-in icon             instagram icon    tiktok icon    facebook icon    youtube icon

Impressum

 

HateAid gGmbH
Greifswalder StraĂźe 4
10405 Berlin
Telefon: +49 (0)30 25208802
E-Mail: kontakt@hateaid.org
Website

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 203883 B
USt-IdNr.: DE322705305

Geschäftsführerinnen:
Anna-Lena von Hodenberg & Josephine Ballon

Spenden

 

Jetzt unterstĂĽtzen!

 

HateAid-Spendenkonto
Kontoinhaber*in: HateAid
IBAN: DE04 4306 0967 1231 5982 03
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Bank

 

Deine Spende kann steuerlich geltend gemacht werden. Für eine digitale Zuwendungsbestätigung schreibe deine E-Mail-Adresse und die vollständige Adresse in den Verwendungszweck.

Copyright © 2026 HateAid

Wenn du diese E-Mails nicht mehr empfangen möchtest, kannst du dich hier abmelden.

Ăśber HateAid Datenschutz Newsletter empfehlen