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Hallo,
im August haben wir uns mit einem der größten und mächtigsten Tech-Konzerne der Welt angelegt: Wir haben Meta und weitere Unternehmen angezeigt und eine Petition gestartet.
Unser Ziel: Smart Glasses sollen nicht einfach auf den Markt kommen, ohne vorher ausreichened auf ihre Risiken für Privatsphäre und Sicherheit geprüft zu werden. Innovation und Schutz dürfen kein Widerspruch sein, deshalb wollen wir Smart Glasses auch nicht verbieten. HateAid fordert klare Regeln – und du kannst uns dabe unterstützen! |
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Darum haben wir Meta, Ray-Ban und vier Optiker-Ketten angezeigt
oder wie eine Brille für ein paar hundert Euro zur Überwachungskamera wird – und niemand es merkt.
Stell dir vor, du bist in der Bahn. Dir gegenĂĽber sitzt jemand mit Ray Ban-Sonnenbrille. Du denkst dir nichts dabei. Warum auch?
Doch da läuft die Kamera schon längst. Sie filmt Dich – ohne dass Du etwas davon mitbekommst. Zwar hat die smarte Brille eine kleine LED im Rahmen verbaut, die leuchtet, wenn gefilmt wird. Aber die siehst du bei Tageslicht kaum. Und jetzt aus drei Metern Entfernung schon gar nicht. Im Zweifel bemerkst Du erst, dass Du gefilmt wurdest, wenn das Video von dir irgendwo im Netz auftaucht. Vielleicht mit Kommentaren darunter, die Du nie wieder vergisst.
Und weil genau das weder Dir noch deinen Liebsten und erst recht nicht deinen Kindern passieren soll, haben wir am 12. August Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Smart Glasses gestellt. Sie richtet sich gegen die Geschäftsführungen von Meta Platforms Technologies Ireland, gegen Ray-Ban und Oakley – und gegen die Handelsketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt, die Smart Glasses in Deutschland verkaufen.
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Warum das eine Straftat sein könnte
Das Modell „Wayfarer“ von Ray Ban gibt es seit den Fünfzigern. Es ist die meistverkaufte Sonnenbrille der Geschichte. Und genauso sieht auch das Smart Glasses-Modell von Ray Ban in Kooperation mit Meta aus. Einziger Unterschied: Kamera, Mikrofon und ein Licht.
Und genau das ist das Problem: Es sieht aus wie eine ganz normale Sonnenbrille. Geräte aber, die wie ein Alltagsgegenstand aussehen und dazu geeignet und bestimmt sind, andere unbemerkt zu filmen oder abzuhören, dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ist an dieser Stelle ziemlich eindeutig (§ 8 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 3 TDDDG).
Die Ray-Ban-Meta-Brille „Wayfarer (Gen 2)“ ist dafür aus unserer Sicht das beste Beispiel: Ein Tech-Gadget, das äußerlich kaum von der Brille zu unterscheiden ist, die gefühlt halb Deutschland trägt. Kein auffälliges Gehäuse, kein deutliches Signal, keine echte Chance für die Gefilmten, mitzubekommen, ob und wann sie gefilmt werden.
Welche Konsequenzen kann die Anzeige haben? Im Falle einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren – und die Einziehung der bereits erzielten Gewinne (es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft prüft aktuell den Anfangsverdacht).
Neu ist die Debatte übrigens nicht. Schon vor zwei Jahren hat die Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass smarte Geräte mit Kamera unzulässig sein können, wenn Aufnahmen für andere nicht klar erkennbar sind. Passiert ist seitdem: Nichts. |
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Wir wollen Smart Glasses nicht verbieten
Um es einmal deutlich zu sagen: Wir wollen kein generelles Verbot von Smart Glasses. Es gibt genug nützliche Anwendungsfälle – Navigation, Unterstützung für seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen. Was es aber nicht gibt, ist ein legitimer Grund für anlasslose Bild- und Tonaufnahmen von nichtsahnenden Menschen. Und genau die wollen wir verhindern. Wir fordern, Smart Glasses sicher zu machen. Das bedeutet etwa, das Design so zu verändern, dass eindeutig erkennbar ist, wenn gefilmt wird.
Denn wir sehen, mit welchen Fällen Betroffene sich seit Jahren in unserer Beratung melden: Bildbasierte digitale Gewalt. Heimliche Aufnahmen, sexualisierte Darstellungen, Bloßstellung im Netz. Und wir sehen in unserer Beratung auch: Betroffen sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen. Außerdem fürchten wir: Von den Smart Glasses könnten auch Kinder überproportional betroffen sein.
Eine Technologie, die genau das noch einmal deutlich einfacher macht, darf nicht einfach für jeden zugänglich, ohne funktionierende Sicherheitsstandards, auf dem Markt verkauft werden. Deswegen nehmen wir nicht nur die Produzenten, sondern auch die Vertreiber mit unserer Anzeige in die Verantwortung.
Übrigens, Geräte, die unauffällig unseren Alltag filmen, sind ja nichts Neues, aber: Bei Dashcams und Bodycams etwa gibt es klare Grenzen. Und bei einer Kamera, die als Brille getarnt ist, soll es keine geben? Unsere Geschäftsführerin Josephine Ballon bringt es so auf den Punkt: „Ob in der U-Bahn, am Arbeitsplatz oder in der Sauna – vor Smart Glasses sind Menschen derzeit nirgends sicher.” |
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Was wir fordern
- Vertriebsverbot: Ray-Ban-Meta-AI-Glasses sollen nicht mehr verkauft werden, bis sie missbrauchssicher sind – und die Aufnahme in die Liste der verbotenen Spionageartikel der Bundesnetzagentur muss erfolgen.
- Safety by Design: Aufnahmen mĂĽssen fĂĽr Umstehende eindeutig erkennbar sein. Keine heimliche DauerĂĽberwachung als Produktfeature.
- Betroffene nicht allein lassen: Verlässlicher Zugang zu Recht, der auch im Internet gilt.
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So kannst du helfen
Eine Anzeige allein reicht dafür nicht – die Politik muss handeln. Sie muss dafür sorgen, dass auch in Zukunft solche Produkte besser geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen. Du willst das auch? Dann unterschreibe unsere Petition. Denn mit 30.000 Stimmen aus der Bevölkerung wollen wir das Thema auf dem Tisch von Bundesjustizministerin Hubig und der Bundesnetzagentur platzieren. Über 19.000 Menschen haben bereits unterschrieben.
Heute kannst Du mithelfen: Gib auch du uns deine Stimme fĂĽr sichere Smart Glasses! |
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Klicktipps
1. Alle Hintergründe zur Anzeige und die Statements von unseren Geschäftsführerinnen Josephine und Anna-Lena findest du in unserer Pressemitteilung
2. Was macht Pornografie mit jungen Menschen? Die neue ARD-Doku zeigt, wie Pornografie die sexuelle Entwicklung verändert.
3. Meta muss 18 Milliarden US-Dollar in einem Vergleich zahlen. Das Handelsblatt hat ausfĂĽhrlich darĂĽber berichtet. |
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Wir bleiben fĂĽr dich dran! Dein HateAid Team |
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Sitz der Gesellschaft: Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregisternummer: HRB 203883 B USt-IdNr.: DE322705305
Geschäftsführerinnen: Anna-Lena von Hodenberg & Josephine Ballon
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