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Meta und X wollen uns mürbe machen
Doch das werden sie nicht schaffen.
Gestern standen wir gleich zweimal vor Gericht – gegen die Social-Media-Riesen Meta und X. Wir hofften auf einen Tag der Entscheidung. Und bekamen die Verlängerung von einem eh schon viel zu langen Einsatz für die Rechte aller Nutzer*innen. Wir werden wohl vor dem Bundesgerichtshof landen, vielleicht sogar vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
So versuchen die Plattformen uns finanziell auszutrocknen. Allein die Anwaltskosten für die nächste Instanz können locker 12.000 Euro sein. Hinzu kommt das Risiko bei einer Niederlage. Das werden wir nur mit deiner Hilfe stemmen können. Werde HateAid-Supporter*in und spende jetzt monatlich für ein Internet, in dem das Recht zählt – nicht die Konzerngröße.
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Eigentlich hatte das Landgericht Frankfurt am Main bereits 2022 entschieden: Facebook, nicht Nutzerin Renate Künast, müsse alle identischen und kerngleichen Posts eines Falschzitats löschen. Eigentlich. Doch der Konzern stritt alle Verantwortung ab und ging in Berufung. Meta zog dieselbe Show ab wie letztes Mal: Es sei ihnen nicht möglich, die illegalen Memes zu löschen und ihre Verbreitung aufzuhalten. Erstaunlich! Schließlich haben sie im Juli 2020 noch getönt, mithilfe „hochentwickelter KI” 90 Prozent der Hassrede zu löschen, bevor sie überhaupt gemeldet würde.¹
Das OLG Frankfurt wird sein Urteil am 18. Januar verkünden. Ausgang ungewiss. Revisionen werden wahrscheinlich zugelassen. Wir gehen fest davon aus, dass Meta das Verfahren so lang ziehen wird, bis der Konzern mit dem Ergebnis zufrieden ist. Doch wir geben nicht auf. Sollte das historische Urteil gekippt werden, werden wir in die dritte Instanz gehen. Denn wir bleiben dabei: #FacebookDoYourJob. Eure Verantwortung. Unser Recht.
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„Dieses Verfahren zieht sich schon sehr lange hin, aber ich werde nicht lockerlassen. Andere Betroffene können sich einen so langen Rechtsstreit nicht leisten. Wenn wir das Grundsatzurteil verteidigen, dann können auch alle anderen sich darauf berufen.“
Renate Künast, Mitglied des Bundestags
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Auch bei unserem Präzedenzfall gegen X (ehemals Twitter) war Verhandlungstag am Oberlandesgericht. Musks Konzern weigert sich nämlich nach wie vor, rechtswidrige sexistische Beleidigungen gegen eine deutsche Journalistin zu löschen und ihr eine Entschädigung zu zahlen. Dabei hatte bereits 2021 das Landgericht Frankfurt unserer Klientin vollumfänglich recht gegeben.
Wir hofften nach der vielversprechenden Verhandlung, dass auch das OLG die Ausreden von X nicht durchgehen lässt. Allerdings: Im Prozess gegen X kündigte das OLG an, eine Revision zuzulassen. Und die Plattform wird das nutzen. Was das bedeutet? Ein Prozess vorm Bundesgerichtshof, für den wir teure BGH-Anwält*innen benötigen.
Das ist die Strategie der Social-Media-Giganten: Jede neue Instanz bedeutet mindestens ein weiteres Jahr ohne Entscheidung und weitere Kosten. Kosten, die mit jeder Runde steigen. Sie setzen darauf, dass wir aufgeben. Doch eins steht fest: Wir werden weiter für unsere Klient*innen hartnäckig bleiben.
Mit juristische Meilensteinen wollen wir es Betroffenen erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen. Und Nutzer*innen von Social-Media-Plattformen so gut wie möglich vor Hass im Netz schützen. Dafür brauchen wir dich: Unterstütze unsere Arbeit für ein besseres Netz mit einer regelmäßigen Spende und hilf uns, das Internet der Zukunft zu gestalten. Lass uns gemeinsam stark sein gegen die großen sozialen Netzwerke. Wenn du monatlich zehn Euro gibst, hast du in einem Jahr eine anwaltliche Erstberatung für einen typischen Fall finanziert.
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Danke für deine Unterstützung dein HateAid-Team
PS: Wir haben derzeit vier Grundsatzprozesse, bei denen das finale Urteil aussteht oder wir sogar noch auf die erste mündliche Verhandlung warten. Es ist ein langer Weg, bis Rechtsgeschichte geschrieben werden kann. Mit deiner Spende kannst du diesen Weg mit uns gehen.
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[1] Facebook. (2020, 01. Juli). Unsere Maßnahmen im Kampf gegen Hass. https://www.facebook.com/business/news/sharing-actions-on-stopping-hate
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